Wie an jeder Gesamtschule gibt es an der KKS ein Schulleitungsteam. Dieses Team kann man organisatorisch mit einer Regierung vergleichen (Bundeskanzler*in,
Stellvertreter*in, Minister*innen) - Bei uns sind es dementsprechend Schulleiter*in, stellvertretende Schulleiter*in sowie die vier Abteilungsleiter*innen und die Didaktische Leitung.
Die Abteilungsleiter*innen und die Didaktische Leitung leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche eigenständig und arbeiten eng mit 'ihren' DB TuT (Gruppe der
Klassenleitungen eines Jahrgangs) zusammen.
Hier das Organigramm der Schule, aus dem die Zuständigkeiten und Abläufe hervorgehen:
Die Schulleiterin vertritt die Schule gegenüber der Bezirksregierung und dem Fachbereich Schulen der Stadt, leitet Lehrer- und Schulkonferenzen,
initiiert Schulentwicklungsprojekte, vertritt die Schule nach außen, sucht Sponsoren oder Kooperationspartner - kurzum: Sie trägt die Gesamtverantwortung. Die stellvertretende
Schulleitung erstellt den Stundenplan, sorgt für Vertretungsunterricht und ist für die Finanzen zuständig. Die Didaktische Leitung ist für eine kontinuierliche
Unterrichtsentwicklung verantwortlich. Damit eng verbunden sind Fortbildungen und Studientage für das Kollegium. Sie koordiniert die Arbeit der Fachkonferenzen.
So wie die Regierung sich zu Kabinettssitzungen trifft, trifft sich das Schulleitungsteam jeden Montag um 14.00 Uhr zur Schulleitungssitzung. Dort werden
Lösungsvorschläge diskutiert, Konferenzen vorbereitet sowie Schulentwicklungsvorhaben eingeleitet und koordieniert.
Wer im Schulleitungsteam welche Aufgaben übernimmt, können Sie der Geschäftsverteilung entnehmen. Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Geschäftsverteilung der Schulleitung
Die Geschäftsverteilung im Bereich der Schulleitung ist weitgehend durch den Geschäftsverteilungserlass für Gesamtschulen [BASS 21-02 Nr.3] geregelt. Die weiteren
Schulleitungsmitglieder nehmen ihre Aufgaben, innerhalb der Gesamtverantwortung der/des Schulleiter*in, selbstständig wahr.
Alle Schulleitungsmitglieder sind im Rahmen ihres Aufgabenfeldes berechtigt, Unterricht zu besuchen und Dienstbesprechungen einzuberufen.
Funktion
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Aufgabenbereiche
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Schulleiterin
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Die Schulleiterin ist letzten Endes für 'alles' verantwortlich.
Zuständig für:
- Außenvertretung der Schule
- Auswahlgespräche
- Beratung des pädagogischen Personals
- Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und
Kursbildung
- Erstellung von Leistungsberichten für Lehrer*innen zur
Vorbereitung der dienstlichen Beurteilung durch die Schulaufsicht
- dienstlichen Beurteilungen für Lehrer*innen
- Langzeitgutachten für Lehramtsanwärter*innen
- allgemeine organisatorische und pädagogische
Koordination
- rechtliche und inhaltliche Kontrolle aller Beschlüsse und
ihrer Durchführung
- Durchführung des Abiturs
- Zeichnung von Abschluss-, Überweisungs- und
Abgangszeugnissen
- Vorbereitung und Durchführung von
Ordnungsmaßnahmen
- Genehmigung von Schulwanderungen, -fahrten und anderen
Schulveranstaltungen
- Beurlaubungen von Lehrer*innen sowie Genehmigung von
Sonderurlaub
- Beurlaubungen von Schüler*innen
- Entscheidung über die Aufnahme von Schüler*innen
- Planung der Verwendung der Haushaltsmittel
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stellv.
Schulleiter
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Der stellvertretende Schulleiter vertritt bei deren Abwesenheit die
Schulleiterin.
Er ist insbesondere zuständig für:
- Vorbereitung der Unterrichtsverteilung (UV)
- Erstellung der Stundenpläne, Vertretungspläne,
Aufsichtspläne
- Statistiken für das Ministerium / die Stadt
- Terminplan
- Vorbereitung von Auswahlgesprächen
- Organisatorische Aspekte aller
Differenzierungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger im Hinblick auf
Schulgebäude, Schulausstattung und Schulgelände
- schulinterne Regelungen zum Unfallschutz,
für Sicherheitsbeauftragte und im Bereich des Schulgesundheitswesens
- Verwaltung der Haushaltsmittel – auch
Reisekostenetat
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger bei der Organisation der
Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
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Didaktische
Leitung
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Die Didaktische Leitung ist zuständig für stufen- und fächerübergreifende
pädagogische und didaktische Belange.
Er/sie ist insbesondere zuständig für:
- Entwicklung des Schulprogramms, Delegation der Verantwortung
zur Weitergestaltung
- Inhalt und Organisation des Ganztagsbereichs
- stufen- und fächerübergreifende Koordination von
Beratung, Differenzierung, Projekten, Fördermaßnahmen, Methoden, Inhalten, Arbeitsstunden und häuslicher
Arbeit
- inhaltliche Kontrolle der Arbeit der
Fachkonferenzen
- Informationsschriften für Schüler*innen sowie Eltern
- Planung und Durchführung von innerschulischen Fortbildungen
- Information über außerschulische Fortbildungsveranstaltungen
- Organisation pädagogischer Gesprächskreise (Runder Tisch / DB Jahrgangsteams)
- Koordination der Lernstandserhebungen und Zentralen Prüfungen in Zusammenarbeit mit
der Koordinator*in für Standardsicherung, den Fachkonferenzvorsitzenden, den Abteilungsleitungen und der stellvertretenden Schulleitung
- Praktikant*innen
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Abteilungs-leitungen
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Die Abteilungsleitungen sind insbesondere zuständig für pädagogische und
organisatorische Koordination innerhalb ihrer Abteilung:
- Aufnahme von Schüler*innen in Absprache mit der
Schulleiter*in
- Klassen- und Kurszusammensetzung in Absprache mit der
Schulleiter*in
- Vorbereitung und Durchführung der
Differenzierung
- Beobachtung der Leistungsbewertung und Beratung der
unterrichtenden Fachkräfte
- Beratung der in der Abteilung unterrichtenden
Lehrer*innen
- inhaltliche und organisatorische Vorbereitung von
Projekten
- Erstellung von Test- und Klausurterminplänen
- Pflege des SCHILD-Programms
- Kontrolle der Durchführung von Konferenzbeschlüssen im
Hinblick auf das Schulprogramm
- Vorbereitung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen mit
Disziplinarausschuss
- Beratung und Information der Eltern der
Abteilung
- Klassen- ,Jahrgangs- und Zeugniskonferenzen
- Verantwortung für die ordnungsgemäße Erstellung der
Zeugnisse
- Formale Kontrolle der Klassen- und Kursbücher
- Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung und
–organisation
- Mitarbeit bei der Erstellung der
Schulstatistiken
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