Nur wer mitwirkt kann gestalten

Mit­wirkungs­gremien

Schulpfleg­schaftsteam 2026/27

Unsere Arbeitsschwerpunkte, neben den regulären Gremien­sitzungen, stellen wir regelmäßig auf den Schulpflegschaftssitzungen vor. Wir hoffen auf die Unterstützung möglichst vieler Eltern. 

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  • Christian Manthey (Schulpflegschaftsvorsitzender)
  • Stefan Ewert (stellv. Schulpflegschaftsvorsitzender)
  • Sabrina Kipar (stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende)
  • Valeria Vedda-Tölg (stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende)

Schüler­vertretung (SV)

Wir sind das SV-Team der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule. Für alle Interessen der Schülerschaft sind wir als gesamtes SV-Team die richtigen Ansprech­partner:innen. Wir kümmern uns um Schüler:innen-Interessen und deren Anliegen.

Wir arbeiten mit dem Schulleitungsteam, den Lehrkräften und den Elternvertreter:innen zusammen. Basis unserer Arbeit ist das Schulmit­wirkungs­gesetz. Dieses fordert alle Schüler:innen ausdrücklich auf mitzumachen und beschreibt unserer Rechte in der Schule.

Wir möchten DICH animieren in der Schülervertretung (SV) mitzu­ar­beiten. Du erreichst uns über MS-Teams. Wir freuen uns auf dich.

Neu gewählt werden in jedem Schuljahr:

Vertreter:innen der Schülerschaft ab Klasse 7 für die

  • Schulkonferenz (§§ 63 Abs.3, 74 Abs.3 SchulG)
  • Schulpflegschaft (§§ 63 Abs.3, 74 Abs.3 SchulG)
  • Fachkonferenzen (§§ 63 Abs.3, 74 Abs.3 SchulG)
  • Teilkonferenz Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG)
  • Finanzkonferenz (Wahlordnung der Schule)

Delegierte für überörtliche Schülervertretungen (§ 74 Abs.3 SchulG)

und die SV-Verbindungslehrkräfte (§ 74 Abs. 7 SchulG).

Aktuell sind (Bild von links) Frau Mahmoud, Herr Freis und Frau Sturm als SV-Verbindungslehrkräfte tätig. 

Lehrerrat

Der Lehrerrat berät die Schulleiterin in dienstlichen Angelegenheiten der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter. Er vermittelt auch zwischen der Schulleitung und dem Kollegium. Der Lehrerrat ist ein Mitwirkungsgremium – wie die SV und die Lehrerkonferenz- und übernimmt seit Beginn des Schuljahres 2013/14 auch Aufgaben des Personalrates, was insbesondere für Einstellungsverfahren gilt. Er wird für 4 Schuljahre von der Lehrerkonferenz gewählt. Gewählte Mitglieder bis einschließlich Schuljahr 2027/28) sind: Herr Braun (Vorsitzender), Frau Mahmoud, Frau Herchet, Herr Jensen und Herr Bitzhenner.  

In diesem Rahmen kümmert sich der Lehrerrat um die Arbeitsbedingungen für das Kollegium. Darunter fällt auch der Gesundheitsschutz. Der Lehrerrat hat in allen schulischen Angelegenheiten ein Anhörungsrecht, kann Stellung beziehen und Vorschläge machen.

Mindestens einmal im Halbjahr trifft sich der Lehrerrat mit dem Schulleitungsteam zur allgemeinen Aussprache. Der Lehrerrat legt am Ende des Schuljahres der Lehrerkonferenz einen Rechenschafts­bericht vor und bietet den Kolleg:innen in diesem Rahmen die Möglichkeit, Anregungen und Kritik vorzubringen.