Nur wer mitwirkt kann gestalten

Mit­wirkungs­gremien

Schulpfleg­schaftsteam 2024

Zusätzlich zu den regulären Gremien­sitzungen, wollen wir in diesem Schuljahr einen Schwerpunkt auf Themenabende setzen. Die Schul­pfleg­schaft lädt dazu alle Interessierten herzlich ein. 
KKS_Elternvertretung_2024

Von links nach rechts sind zu sehen:

  • Susanne Hallek (Schulpflegschaftsvorsitzende)
  • Schenay Hamoudi (stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende)
  • Meike Weißenfels (stellv. (Schulpflegschaftsvorsitzende)
  • Nadine Cozzolino (stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende)

Schüler­vertretung (SV)

Wir sind das SV-Team der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule. Für alle Interessen der Schülerschaft sind wir als gesamtes SV-Team die richtigen Ansprech­partner:innen. Wir kümmern uns um Schüler:innen-Interessen und deren Anliegen.

Wir arbeiten mit dem Schulleitungsteam, den Lehrervertreter:innen und den Elternvertreter:innen zusammen. Basis unserer Arbeit ist das Schulmit­wirkungs­gesetz. Dieses fordert alle Schüler:innen ausdrücklich auf mitzumachen und beschreibt unserer Rechte in der Schule.

KKS Schülervertretung

Wir möchten DICH animieren in der Schülervertretung (SV) mitzu­ar­beiten. Da wir im Moment keinen festen SV-Raum haben, erreichst du uns über MS-Teams. Wir freuen uns auf dich.

Neu gewählt werden in jedem Schuljahr unsere:

  • Schulkonferenz-Mitglieder
  • SV-Vertreterin Dringlichkeitsausschuß
  • SV-Vertreter Finanzkonferenz
  • SV-Vertreterin Disziplinarkonferenz
  • SV-Vertreter Auswahlgespräche

SV-Verbindungslehrkräfte sind aktuell Cornelia Bernhard und Dirk Trapphagen.

Lehrerrat

Der Lehrerrat vermittelt in persönlichen und dienstlichen Angelegenheiten zwischen der Schulleitung und dem Kollegium. Er ist ein Mitwirkungsgremium – wie die SV und die Lehrerkonferenz- und übernimmt seit Beginn des Schuljahres 2013/14 auch Aufgaben des Personalrates, was insbesondere für Einstellungsverfahren gilt.

In diesem Rahmen kümmert sich der Lehrerrat um die Arbeitsbedingungen für das Kollegium. Darunter fällt auch der Gesundheitsschutz. Der Lehrerrat hat in allen schulischen Angelegenheiten ein Anhörungsrecht, kann Stellung beziehen und Vorschläge machen.

Mindestens einmal im Halbjahr trifft sich der Lehrerrat mit der Schulleitung zur allgemeinen Aussprache. Der Lehrerrat legt am Ende des Schuljahres der Lehrerkonferenz einen Rechenschafts­bericht vor und bietet den KollegInnen in diesem Rahmen die Möglichkeit, Anregungen und Kritik vorzubringen.