Funktion und Aufgaben des Lehrerrates
Der Lehrerrat vermittelt in persönlichen und dienstlichen Angelegenheiten zwischen der Schulleitung und dem Kollegium. Er ist ein Mitwirkungsgremium – wie die SV und die Lehrerkonferenz- und übernimmt seit Beginn des Schuljahres 2013/14 auch Aufgaben des Personalrates, was insbesondere für Einstellungsverfahren gilt.
In diesem Rahmen kümmert sich der Lehrerrat um die Arbeitsbedingungen für das Kollegium. Darunter fällt auch der Gesundheitsschutz. Der Lehrerrat hat in allen schulischen Angelegenheiten ein Anhörungsrecht, kann Stellung beziehen und Vorschläge machen.
Mindestens einmal im Halbjahr trifft sich der Lehrerrat mit der Schulleitung zur allgemeinen Aussprache. Der Lehrerrat legt am Ende des Schuljahres der Lehrerkonferenz einen Rechenschaftsbericht vor und bietet den KollegInnen in diesem Rahmen die Möglichkeit, Anregungen und Kritik vorzubringen.
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